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1.Auftragserteilung
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten für den zwischen der Fa Gutzeit GmbH und
dem Kunden geschlossenen Vertrag. Alle Vereinbarungen,
die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer
im Zusammenhang mit dem Vertrag getroffen werden, sind
in diesem, diesen Bedingungen und der Auftragsbestätigung
der Fa. Gutzeit GmbH schriftlich niedergelegt.
Verträge gelten ausnahmslos erst mit schriftlicher
Bestätigung durch uns oder durch vorbehaltlose
Ausführung der Lieferung oder Leistung als geschlossen.
2.Angebot und Abschluss
Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es
sei denn, dass der Verkäufer diese ausdrücklich
schriftlich als verbindlich bezeichnet hat.
3.Lieferfristen, Teillieferungen
a) Lieferfristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich
vereinbart worden sind, sind unverbindlich.
Falls der Verkäufer schuldhaft eine vereinbarte
Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen
in Verzug gerät, hat der Käufer ihm eine angemessene
Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf
dieser Frist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten.
b) Teillieferungen sind zulässig soweit dies dem
Käufer zumutbar ist.
c) Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen,
vorbehaltlich der nachfolgenden Begrenzungen, wenn es
sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt
oder der Käufer infolge des von dem Verkäufer
zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, sich auf
den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung
zu berufen.
Ebenfalls besteht eine Haftung nach den gesetzlichen
Bestimmungen für den Verkäufer, wenn der Lieferverzug
auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht.
Dem Verkäufer ist ein Verschulden seiner Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen. Beruht der
Lieferverzug nicht auf einer von dem Verkäufer
zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Vertragsverletzung, ist die Haftung des Verkäufers
auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden begrenzt.
Beruht der von dem Verkäufer zu vertretende Lieferverzug
auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
oder einer Kardinalpflicht, haftet der Verkäufer
nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist
die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt.
4) Versand und Lieferung
Sofern es sich bei dem Kauf nicht um einen Verbrauchsgüterkauf
handelt (§ 447 BGB) geht die Gefahr auf den Käufer
über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende
Person übergeben wurde oder zwecks der Versendung
das Lager des Verkäufers verlassen hat. Paketsendungen
innerhalb Deutschland sind in Höhe des Warenwerts
vom Verkäufer versichert. Erfolgt die Paketsendung
unfrei (Entgelt bezahlt Empfänger) ist die gelieferte
Ware mit max. 500,- EURO versichert. Auch erfolgen Lieferungen
ins Ausland auf Kosten und Gefahr des Käufers.
In diesem Falle steht die Anzeige der Versandbereitschaft
seitens des Verkäufers dem Versand gleich.
5) Preise und Zahlungsbedingungen
a) Sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Verkäufer
getroffen wurden gelten die Preise des Verkäufers
ohne Transportkosten. Die Mehrwertsteuer ist beim Verbrauchsgüterverkauf
in dem angegebenen Kaufpreis enthalten.
b) Die von uns angegebenen Preise gelten nur für
den einzelnen Auftrag.
c) Nachbestellungen gelten als neue Aufträge.
d) Der Rechnungsbetrag ist, insofern vom Verkäufer
nicht per Nachnahme geliefert wird und keine andere
Zahlungsweise vereinbart ist 7 Tage nach Erhalt ohne
jeden Abzug fällig. Schecks und Akzepte werden
nur zahlungshalber, letztere nur auf Grund besonderer
Vereinbarungen hereingenommen. Wechselkosten und Diskontspesen
nach den Sätzen der Privatbanken gehen zu Lasten
des Käufers. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt,
wenn der Verkäufer über den Rechnungsbetrag
verlustfrei verfügen kann. Der Käufer ist
zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder
Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt,
wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt,
von dem Verkäufer anerkannt wurden oder unstreitig
sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch
auf demselben Kaufvertrag beruht.
Falls der Käufer in Annahmeverzug gerät und
die Voraussetzungen des § 323 Abs.1,2 BGB erfüllt
sind, ist der Verkäufer berechtigt nach seiner
Wahl am Kaufvertrag festzuhalten oder vom Kaufvertrag
zurückzutreten und 30 % Schadensersatz gegenüber
dem Käufer geltend zu machen. Dem Käufer bleibt
vorbehalten nachzuweisen, dass dem Verkäufer kein
Schaden in dieser Höhe entstanden ist, dem Verkäufer,
dass er einen darüber hinausgegangenen Schaden
erlitten hat.
6) Rückgaberecht für
Verbraucher im Fernabsatzgeschäft
Auf Grund des gesetzlichen Rückgaberechts im Fernabsatzgeschäft
(Versandhandel) ist der Kunde an die Bestellung nicht
mehr gebunden, wenn er die gelieferte Ware innerhalb
einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Ware auf unsere
Kosten und Gefahr, ohne Begründung, an uns zurücksendet.
Der Verkäufer gewährt ausschließlich
für Rechtsgeschäfte, die eine natürliche
Person zu Zwecken abschließt, die weder ihrer
gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen
Tätigkeit zugerechnet werden können, das gesetzliche
Rückgaberecht im Fernabsatz. Im Fall der Rücksendung
hat der Käufer die Ware ordentlich frankiert und
verpackt über den Warenwert versichert auf preisgünstigem
Weg, an den Verkäufer zu senden und ihm die Kosten
mittels Beleg mitzuteilen. Der Verkäufer erstattet
dem Kunden nach dessen Kostenmitteilung die entstandenen
Versandkosten zurück. Wenn die Ware nicht als Paket
versandt werden kann, reicht ein schriftliches Rücknahmeverlangen
ohne Begründung - auch auf einem anderen dauerhaften
Datenträger - (zweckmäßigerweise per
Einschreiben).
Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung
an GUTZEIT GMBH, Mälzerstr. 14, D-88447 Warthausen.
Beachten Sie aber, dass dieses gesetzliche Rückgaberecht
nicht in jedem Fall gilt(§312b BGB).
Vom Rückgaberecht beispielhaft nicht erfasst ist
der Erwerb von folgenden Warengruppen:
- Audio- und Videokassetten, CD's, DVD's, Software,
soweit deren Versiegelung geöffnet wurde;
- Waren, die nach den besonderen Wünschen des Kunden
produziert werden, es sei denn, dass dies
aus Standardkomponenten ohne Umarbeitung zusammengesetzt
wurden; auf § 357 BGB wird
hingewiesen;
- Waren, die auf Grund Ihrer Beschaffenheit nicht für
eine Rücksendung geeignet sind oder schnell
verderben können;
- Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte;
- Waren, die nach Kundenspezifikation aus Standard-Komponenten
konfiguriert wurden;
- Sonderbestellungen des Kunden, wie z. B. speziell
für den Kunden bestellte Ersatzteile etc.
Wenn der Kunde die Ware bereits genutzt hat, ist er
verpflichtet, die Wertminderung zu ersetzen,
falls die Ware durch ihn beschädigt wurde.
7) Rückgaberecht für
Geschäftskunden
Die Lieferung von Waren an Geschäftskunden erfolgt
grundsätzlich ohne Rückgaberecht, außer
ein Rückgaberecht wird schriftlich bestätigt
oder ausdrücklich im Geschäftskunden-Angebot
vermerkt. Wird ein Rückgaberecht vom Verkäufer
dem Geschäftskunden eingeräumt, kann der Geschäftskunde
die Ware innerhalb der angegebenen Rückgabefrist
an den Verkäufer zurücksenden. Für die
Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung
der Ware. Vorraussetzung für die Rückgabe
der Ware ist, dass die Ware vollständig zurückgesandt
wird, nicht beschädigt oder erkennbar gebraucht
ist, sowie die Sendung ausreichend frankiert erfolgt.
Die Gefahr der Versendung sowie dessen Nachweis liegt
beim Geschäftskunden.
Hat der Geschäftskunde die Ware fristgerecht zurückgeschickt,
zahlt der Verkäufer umgehend einen bereits entrichteten
Kaufpreis zurück. Er ist berechtigt Nutzungsentschädigungsansprüche
und ihm eventuell darüber hinausgehende Ansprüche
gegen den Käufer geltend zu machen und mit dem
zu erstattenden Kaufpreis zu verrechnen. Versandkosten
werden nicht erstattet. Bei Zahlungen ins Ausland werden
die Überweisungs-/Scheckkosten etc. abgezogen.
Beschmutzte-, beschädigte Ware, beschädigte
Verkaufsverpackungen, zerrissene oder beschriebene Dokumentationen
und sonstige Printprodukte werden vom Verkäufer
nicht zurückgenommen.
8) Reparaturen
Wird vor Ausführung von Reparaturen die Vorlage
eines Kostenvoranschlages gewünscht, so ist dies
ausdrücklich anzugeben. Kosten für den Versand,
Versicherungen und Verpackung gehen zu Lasten des Käufers.
9) Gewährleistung/Haftung
Soweit ein von dem Verkäufer zu vertretender Mangel
an der Ware vorliegt, ist der Verkäufer unter Ausschluss
der Rechte des Käufers vom Vertrag zurückzutreten
oder den Kaufpreis herabzusetzen, zur Nacherfüllung
verpflichtet, es sei denn, dass der Verkäufer aufgrund
der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung
berechtigt ist. Der Käufer hat dem Verkäufer
eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Käufers
durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung neuer Ware
erfolgen. Während der Nacherfüllung sind die
Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt
vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Die
Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch
als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen,
kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des
Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt
vom Vertrag erklären.
Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen
wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend
machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.
Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden
Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen
bleibt davon unberührt.
Der Verkäufer haftet uneingeschränkt nach
den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden
an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer
fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung
von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen
Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden,
die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst
werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie
Arglist des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter
oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit
der Verkäufer bzgl. der Ware oder Teile derselben
eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie
abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie.
Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten
Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht
unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Verkäufer
allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens
ersichtlich von der Beschaffenheit- und Haltbarkeitsgarantie
erfasst ist.
Der Verkäufer haftet auch für Schäden,
die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden,
soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung wesentlicher
Vertragsverpflichtungen oder einer Kardinalpflicht betrifft.
Das Gleiche gilt, wenn dem Käufer Ansprüche
auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Der
Verkäufer haftet jedoch nur, soweit die Schäden
in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar
sind.
Eine weitergehende Haftung des Verkäufers ist ohne
Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten
Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch
für deliktische Ansprüche oder Ansprüche
auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung;
hiervon unberührt bleibt die Haftung des Verkäufers
gem. Ziff. 3 lit. c. dieses Vertrages. Soweit die Haftung
des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt
ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung
seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen.
10) Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware ist bis zur vollständigen Bezahlung
des Kaufpreises und der Erfüllung aller Nebenforderungen
aus dem Kaufvertrag Eigentum des Verkäufers (Vorbehaltsware).
Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist eine
Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung
oder anderweitige, die Sicherung beeinträchtigte
Überlassung unserer Vorbehaltsware an Dritte, sowie
eine Veränderung oder Ingebrauchnahme nur mit vorheriger
Zustimmung durch uns zulässig. Der Besteller darf
unsere Vorbehaltsware nur in ordnungsgemäßem
Geschäftsgang veräußern. Er tritt bereits
jetzt sämtliche Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung
oder aus einem sonstigen Vorbehaltsware betreffenden
Rechtsgeschäft zukünftig gegen Dritte erwachsen,
an uns ab zur Sicherung sämtlicher uns aus der
Geschäftsverbindung gegen ihn bestehender und künftiger
erwachsender Ansprüche. Wir nehmen die Abtretung
an. Wird unsere Vorbehaltsware zusammen mit anderen
Waren weiter veräußert, und zwar gleichgültig
ob vor oder nach Be- oder Verarbeitung, Verbindung,
Vermischung oder Vermengung, so gilt die vereinbarte
Vorausabtretung in Höhe des Rechnungswertes unserer
Vorbehaltsware, die zusammen mit anderer Ware weiter
veräußert wurde. Steht der Besteller mit
seinem Abnehmer in einer Kontokorrentverbindung, bezieht
sich die Abtretung auf die Saldoforderung am Schluss
einer Rechnungsperiode. Übersteigt der Nennwert
der Sicherungen den Nennwert der Forderung von uns um
mehr als 25 %, so ist der Besteller berechtigt, die
Freigabe der darüber hinausgehenden Sicherheiten
von uns zu verlangen. Die bei uns verbleibenden Forderungen
müssen werthaltig und unbestritten sein. Der Besteller
ist verpflichtet, während der Dauer des Eigentumsvorbehalts
unsere Vorbehaltsware in ordnungsgemäßem
Zustand zu erhalten und erforderlich werdende Reparaturen
auf eigene Kosten auszuführen. Kommt der Besteller
in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen
gemäß diesem Abschnitt nicht nach, können
wir unter Ausschluss von jeglichem Zurückbehaltungsrecht
die Herausgabe unserer Vorbehaltsware zum Zweck der
Verwertung verlangen, und die Ware wieder an uns nehmen.
Dies gilt nicht als Rücktritt vom Kaufvertrag.
Die Kosten für die Rücknahme unserer Vorbehaltsware
trägt der Besteller. Die Rücknahme- und Verwertungskosten
im Einzelnen werden mit 20 % des Verwertungserlöses
zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer angesetzt.
Der Nachweis höherer oder geringerer Kosten bleibt
vorbehalten. Der Verwertungserlös wird dem Besteller
nach Abzug der Kosten und sonstiger mit dem Kaufvertrag
zusammenhängender Forderungen von uns gutgebracht.
11) Muster und Zeichnungen
An allen Mustern, Zeichnungen, Skizzen, Katalogen und
ähnlichen Unterlagen behalten wir uns das Eigentum
und die Urheberrechte vor. Der Kunde darf solche Unterlagen
ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte,
insbesondere andere Lieferanten weitergeben. Sie sind
auf Verlangen an uns zurück zu geben. Bei Verstößen
hiergegen behalten wir uns Schadensersatzansprüche
vor.
12)Datenschutz
Wir sind berechtigt, alle Geschäftsbeziehungen
mit dem Kunden betreffende Daten im Sinne des BDSG zu
verarbeiten.
13) Erfüllungsort und
Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand
bei einem Kaufmann als Vertragspartner für Lieferungen
und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen
den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten, einschließlich
von Scheck- und Wechselklagen, gilt der Sitz der verkaufenden
Firma und im Falle einer zum Zweck des Inkassos erfolgten
Abtretung an eine Inkassostelle der Sitz der Inkassostelle.
Der vorstehend aufgeführte Gerichtsstand gilt ebenfalls,
wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland
hat, der Ort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt
ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
14) Schlussbestimmungen
Die Rechtsbeziehung der Parteien unterliegt dem Recht
der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen
Gesetzes zum Verkauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes
über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen
über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen. Die
Abtretung von Ansprüchen gegen uns bedarf der vorherigen
schriftlichen Zustimmung von uns. Soweit wir nach der
VerpackVO zur Rücknahme von Verkaufs- oder Transportverpackungen
verpflichtet sind, hat der Besteller diese uns kostenfrei
an unser Auslieferungslager in Warthausen zur Verfügung
zu stellen, und zwar gereinigt, frei von Fremdstoffen
und sortiert nach Materialsorten. Gemäß Datenschutzgesetz
wird darauf hingewiesen, dass Daten aus Geschäftsvorgängen
in der Datenverarbeitungsanlage des Verkäufers
abgespeichert werden.
Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt
nicht die Gültigkeit der Übrigen.
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