Informative Beurteilung von Nachtziellösungen in Verbindung mit einem Zielfernrohr

Gutzeit GmbH

Achtung! Alle hier aufgeführten Nachtziellösungen dürfen in Deutschland nicht eingesetzt werden, sie unterliegen einem Verbot nach § 2 - Anlage 2 WaffG. Befestigungshalterungen die ausschließlich dazu bestimmt sind ein Nachtsichtgerät oder eine Beleuchtungseinrichtung an eine Schußwaffe zu befestigen sind genehmigungspflichtig. Somit ist also der alleinige Besitz schon verboten!


Wenn Sie ins Ausland z. B. nach Russland auf eine Jagdreise gehen, können Sie ein Nachtsichtgerät und die dazugehörige Infrarot-Beleuchtungseinrichtung (Infrarotstrahler) mitnehmen. Im Ausland können Sie sich die benötigte Halterung dann anfertigen lassen. Diese in Russland für Ihr Nachtsichtgerät und Infrarotstrahler angefertigten Halterungen können Sie nun für eine dort erlaubte Nachtzieleinrichtung benutzen.
Bei der Rückreise nach Deutschland dürfen Sie die angefertigten Halterungen jedoch nicht nach Deutschland mitnehmen bzw. Einführen, da die Halterungen nach § 2 - Anlage 2 WaffG verbotene Gegenstände sind.

Sehr wichtig! Die als Nachtziellösung so eingesetzten Nachtsichtgeräte müssen Schock- und Lichtblitz geschützt sein. Es kann also nicht jedes x-beliebiges Nachtsichtgerät hierfür genutzt werden.
Nachtsichtgeräte die nicht Schock- und Lichtblitz geschützt sind, halten erfahrungsgemäß die starke Schock-und Lichtblitz-Belastung nicht aus. Sicherlich haben schon sehr viele Anwender auf der Auslandjagd diese für den Geldbeutel schmerzhafte Erfahrung gemacht.
Achten Sie beim Kauf eines Gerätes dringend darauf, dass der Anbieter die Schock- und Lichtblitz-Festigkeit des Gerätes schriftlich bestätigt!
Ansonsten können Sie in einem Schadenfall keinen Garantie oder Gewährleistungsanspruch geltend machen und Sie bezahlen die Zeche.
Für unsere NIGHT-MAX Geräte garantieren wir das diese Schock- und Lichtblitz geschützt sind!

Mancher Anbieter gibt auf die Bildverstärkerröhre überhaupt keine Garantie, da es sich hier um ein Verschleißteil handelt. Meiden Sie solche Anbieter.

Projektionsgeräte projizieren das Absehen (Strichbalken)mittels einer Infrarot-Lampe auf das Ziel. Das Zielbild wird mit dem Nachtsichtgerät betrachtet. Die Systemvergrößerung ist vom hier eingesetzten Nachtsichtgerät maßgeblich. Grundvoraussetzung für dieses System ist ein in der Vergrößerung einstellbares Zielfernrohr. Die Vergrößerung muß auf 4fach oder kleiner einstellbar sein. Feste über 4fach eingestellte Vergrößerungen beim Zielfernrohr funktionieren nicht! Zur Absehenbeleuchtung empfehlen wir keine Infrarot-Xenonlampe, da die Reichweite zu gering ist und Glühlampen relativ viel Streulicht erzeugen, dass zu Lichtreflektionen führt. Besser sind hier schockgeschützte und fokussierbare Power Infrarot LED-Strahler oder besser schockgeschützte und fokussierbare Hi-Power Infrarot LASER-Strahler. Die Reichweite bei einem guten Nachtsichtgerät der 1.plus Generation liegt bei ca. 50-60m (mit einem Power Infrarot LED-Strahler) oder ca. 120m (mit einem Hi-Power LASER Infrarot-Strahler). Bei einem Nachtsichtgerät der 2. oder 3. Generation bis 80-100 m(mit einem Power LED-Strahler) oder ca.200m mit einem Hi-Power Infrarot LASER-Strahler. Die Infrarot-Laserbeleuchtung ist bei diesem System sicherlich die 1.Wahl, hiermit werden auch dünne Strichbalken sehr gut sichtbar über große Entfernung projiziert. Der Einsatz des System ist hiermit auch bei leichtem Bodenhebel, -Regen etc. möglich. Die Vergrößerung des Nachtsichtgerätes sollte man mindestens von 3fach bis max. 6fach wählen!
Das System braucht nicht eingeschossen werden, da die Visierung über das vorhandene Zielfernrohr erfolgt.
Mittels einer gut durchdachten Halterung ist der Einsatz des System innerhalb von wenigen Sekunden möglich.

Unser Praxisurteil:

Projektionsgeräte sind die nach unserer Meinung die besten und effektivsten Nachtsichtlösungen für die Auslandjagd. Mit einer guten Gerätezusammenstellung sind hier sehr große Reichweiten auch bei schlechten Lichtverhältnissen möglich. Die Vergrößerung der Nachtsichtgeräte sollte mindestens bei 3- bis 6-fach liegen. So wird auch eine sehr gute Detailerkennung auf größere Distanzen möglich. Ein System das wir voll und ganz für die Auslandjagd empfehlen können.

Bei den Nachschaltgeräten wird mit dem Nachtsichtgerät durch das Zielfernrohr geschaut. Jedoch geht hier durch das vorgesetzte Zielfernrohr zu viel Bildinformation verloren, d.h. die Bildqualität verschlechtert sich bei etwas weniger Restlicht so erheblich das nach vorne kaum mehr als nur grobkörniges Bildflimmern erkannt werden kann. Ein Einsatz mit einigermaßen guter Bildqualität ist nur bei Viertel- oder Halbmond möglich, da hier genügend Licht vorhanden ist. Wer aber braucht bei genügend Mondlicht ein Nachtsichtgerät? Auch Infrarotstrahler zur zusätzlichen Beleuchtung bringen hier nur wenig, weil deren vom Ziel reflektierte Strahlung kaum durch das Zielfernrohr an die Nachtsichtgeräte-Röhre dringt.
Auch wird das Fadenkreuz nur noch sehr verschwommen wahrgenommen, da das anvisierte Objekt scharfgestellt wird und nicht das Fadenkreuz. Weiterhin befindet sich das Nachtsichtgerät zwischen Zielfernrohr und Auge - der Augenabstand wird viel zu kurz und im ungünstigsten Fall bekommt man das Nachtsichtgeräte-Okular beim Rückstoß gegen das Auge.

Unser Praxisurteil:

Eine absolut unprofessionelle und unbrauchbare Nachtsichtlösung. Das System erbringt eine sehr schlechte Bildqualität und setzt den Anwender einer sehr hohen Verletzungsgefahr aus. Wir raten hiervon dringend ab.

 


Hierbei wird ein Nachtsichtgerät ohne eigenes Absehen (Fadenkreuz) vorne am Objektiv des Zielfernrohres befestigt. Hierzu muss die Vergrößerung des Zielfernrohres auf mindestens 1,5fache Vergrößerung oder wenn möglich noch kleiner eingestellt werden. Ansonsten wird der Bildschirm des Nachtsichtgerätes durch die Zielfernrohrvergrößerung so stark vergrößert wird, dass nur noch ein sehr grobkörniges Bildflimmern zu sehen ist. Das weitere Problem liegt darin, dass beim Vorsetzen des Nachtsichtgerätes die optischen Achsen von Zielfernrohr und Nachtsichtgerät meist nicht bzw. nicht reproduzierbar zusammenfallen; das Nachtsichtgerät “schaut” woanderst hin als beim Zielfernrohr. Daraus resultieren Trefferabweichungen.

Unser Praxisurteil:
Keine sonderlich gute Bildqualität mit den gängigen Zielfernrohren möglich, außer man kann sein Zielfernrohr auf 1fache Vergrößerung einstellen, was bei den wenigsten jedoch möglich ist. Durch die Systembedingten Trefferabweichungen im Jagdbereich kaum einsetzbar. Daher Finger weg von diesem System.


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Hierbei wird am Nachtsichtgerät auf die Vorderseite der Bildverstärkerröhre eine Strickplatte aus Draht, Metallfolie o.ä. geklebt (bereits hier entsteht ein verbotener Gegenstand). Mit einer entsprechend aufwändigen Montage (verbotener Gegenstand)wird so dass entstandene Zielgeräte befestigt.
Da das Absehen nicht verstellt werden kann, muss hierbei immer das ganze Gerät beim Einschießen justiert werden, was einen hohen mechanischen Aufwand an der Montage bedingt. Durch die feste Anbringung des Absehens an der Bildverstärkerröhre des Nachtsichtgeräts muß des komplette Gerät (§ 2 - Anlage 2 WaffG.) im Ausland verbleiben.

Unser Praxisurteil:
Viel zu hoher Montageaufwand was enorme Kosten mit sich bringt. Weiterhin Verlust der Gerätegarantie durch Anbringung des Absehen an der Bildverstärkerröhre. Gerät muß nach dem Umbau komplett in Ausland verbleiben. Daher ist dieses Gerätesystem nicht empfehlenswert.


Hierbei wird ein Nachsichtgerät mittels einer Halterung am Kopf befestigt um mit dem Nachtsichtgerät durch ein Zielfernrohr zu sehen. Dadurch, daß das Nachtsichtgerät von der Waffe getrennt ist, ist dieses System für die Jagd in Deutschland zulässig. Jedoch geht hier durch das vorgesetzte Zielfernrohr zu viel Bildinformation verloren, d.h. die Bildqualität verschlechtert sich durch den hohen Lichtverlust so erheblich, daß nach vorne kaum mehr als ein grobkörniges Bildflimmern sichtbar wird.
Ein einigermaßen brauchbarer Einsatz ist nur bei Viertel- oder Halbmond möglich, da bei Mondschein genügend Restlicht vorhanden ist. Wer aber bitte braucht bei Mondlicht ein Nachtsichtgerät? Hier sieht man noch mit dem Zielfernrohr genügend. Auch Infrarotstrahler zur zusätzlichen Beleuchtung bringen hier nur wenig, weil deren vom Ziel reflektierende Strahlung kaum durch das Zielfernrohr an die Nachtsichtgeräte-Röhre dringt. Auch wird das Fadenkreuz nur noch sehr verschwommen wahrgenommen. Weiterhin befindet sich die Nachtsichtbrille (Länge ca. 12 - 17 cm) zwischen Zielfernrohr und Auge - der Augenabstand wird viel zu kurz und im ungünstigen Fall bekommt man das Nachtsichtgeräte-Okular beim Rückstoß gegen das Auge.

Unser Praxisurteil:
Eine absolut unprofessionelle und unbrauchbare Nachtsichtlösung. Das System erbringt eine sehr schlechte Bildqualität und setzt den Nutzer einer sehr hohen Verletzungsgefahr aus. Auch schwerwiegende Defekte an Zielfernrohr und Nachtsichtgerät durch einen Zusammenprall beider Optiken können hier nicht ausgeschlossen werden. Wir raten von diesem System dringend ab.


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