|
Achtung! Alle hier aufgeführten
Nachtziellösungen dürfen in Deutschland nicht
eingesetzt werden, sie unterliegen einem Verbot nach
§ 2 - Anlage 2 WaffG. Befestigungshalterungen die
ausschließlich dazu bestimmt sind ein Nachtsichtgerät
oder eine Beleuchtungseinrichtung an eine Schußwaffe
zu befestigen sind genehmigungspflichtig. Somit ist
also der alleinige Besitz schon verboten!
Wenn Sie ins Ausland z. B. nach Russland auf eine Jagdreise
gehen, können Sie ein Nachtsichtgerät und
die dazugehörige Infrarot-Beleuchtungseinrichtung
(Infrarotstrahler) mitnehmen. Im Ausland können
Sie sich die benötigte Halterung dann anfertigen
lassen. Diese in Russland für Ihr Nachtsichtgerät
und Infrarotstrahler angefertigten Halterungen können
Sie nun für eine dort erlaubte Nachtzieleinrichtung
benutzen.
Bei der Rückreise nach Deutschland dürfen
Sie die angefertigten Halterungen jedoch nicht nach
Deutschland mitnehmen bzw. Einführen, da die Halterungen
nach § 2 - Anlage 2 WaffG verbotene Gegenstände
sind.
Sehr wichtig! Die
als Nachtziellösung so eingesetzten Nachtsichtgeräte
müssen Schock- und Lichtblitz geschützt sein.
Es kann also nicht jedes x-beliebiges Nachtsichtgerät
hierfür genutzt werden.
Nachtsichtgeräte die nicht Schock- und Lichtblitz
geschützt sind, halten erfahrungsgemäß
die starke Schock-und Lichtblitz-Belastung nicht aus.
Sicherlich haben schon sehr viele Anwender auf der Auslandjagd
diese für den Geldbeutel schmerzhafte Erfahrung
gemacht.
Achten Sie beim Kauf eines
Gerätes dringend darauf, dass der Anbieter die
Schock- und Lichtblitz-Festigkeit des Gerätes schriftlich
bestätigt!
Ansonsten können Sie in einem Schadenfall keinen
Garantie oder Gewährleistungsanspruch geltend machen
und Sie bezahlen die Zeche.
Für unsere NIGHT-MAX Geräte garantieren wir
das diese Schock- und Lichtblitz geschützt sind!
Mancher Anbieter gibt auf die Bildverstärkerröhre
überhaupt keine Garantie, da es sich hier um ein
Verschleißteil handelt. Meiden Sie solche Anbieter.

Projektionsgeräte projizieren das Absehen (Strichbalken)mittels
einer Infrarot-Lampe auf das Ziel. Das Zielbild wird
mit dem Nachtsichtgerät betrachtet. Die Systemvergrößerung
ist vom hier eingesetzten Nachtsichtgerät
maßgeblich. Grundvoraussetzung für
dieses System ist ein in der Vergrößerung
einstellbares Zielfernrohr. Die Vergrößerung
muß auf 4fach oder kleiner einstellbar sein. Feste
über 4fach eingestellte Vergrößerungen
beim Zielfernrohr funktionieren nicht! Zur Absehenbeleuchtung
empfehlen wir keine Infrarot-Xenonlampe, da die Reichweite
zu gering ist und Glühlampen relativ viel Streulicht
erzeugen, dass zu Lichtreflektionen führt. Besser
sind hier schockgeschützte und fokussierbare
Power Infrarot LED-Strahler oder besser schockgeschützte
und fokussierbare Hi-Power Infrarot LASER-Strahler.
Die Reichweite bei einem guten Nachtsichtgerät
der 1.plus Generation liegt bei ca. 50-60m (mit einem
Power Infrarot LED-Strahler) oder ca. 120m (mit einem
Hi-Power LASER Infrarot-Strahler). Bei einem Nachtsichtgerät
der 2. oder 3. Generation bis 80-100 m(mit einem Power
LED-Strahler) oder ca.200m mit einem Hi-Power Infrarot
LASER-Strahler. Die Infrarot-Laserbeleuchtung ist bei
diesem System sicherlich die 1.Wahl, hiermit werden
auch dünne Strichbalken sehr gut sichtbar
über große Entfernung projiziert.
Der Einsatz des System ist hiermit auch bei leichtem
Bodenhebel, -Regen etc. möglich. Die Vergrößerung
des Nachtsichtgerätes sollte man mindestens von
3fach bis max. 6fach wählen!
Das System braucht nicht eingeschossen werden,
da die Visierung über das vorhandene Zielfernrohr
erfolgt.
Mittels einer gut durchdachten Halterung ist der Einsatz
des System innerhalb von wenigen Sekunden möglich.
Unser Praxisurteil:
 |
Projektionsgeräte
sind die nach unserer Meinung die besten und
effektivsten Nachtsichtlösungen für
die Auslandjagd. Mit einer guten Gerätezusammenstellung
sind hier sehr große Reichweiten auch
bei schlechten Lichtverhältnissen möglich.
Die Vergrößerung der Nachtsichtgeräte
sollte mindestens bei 3- bis 6-fach liegen. So wird
auch eine sehr gute Detailerkennung auf größere
Distanzen möglich. Ein System das wir voll
und ganz für die Auslandjagd empfehlen können. |

Bei den Nachschaltgeräten wird mit dem Nachtsichtgerät
durch das Zielfernrohr geschaut. Jedoch geht hier durch
das vorgesetzte Zielfernrohr zu viel Bildinformation
verloren, d.h. die Bildqualität verschlechtert
sich bei etwas weniger Restlicht so erheblich das nach
vorne kaum mehr als nur grobkörniges Bildflimmern
erkannt werden kann. Ein Einsatz mit einigermaßen
guter Bildqualität ist nur bei Viertel- oder Halbmond
möglich, da hier genügend Licht vorhanden
ist. Wer aber braucht bei genügend Mondlicht ein
Nachtsichtgerät? Auch Infrarotstrahler zur zusätzlichen
Beleuchtung bringen hier nur wenig, weil deren vom Ziel
reflektierte Strahlung kaum durch das Zielfernrohr an
die Nachtsichtgeräte-Röhre dringt.
Auch wird das Fadenkreuz nur noch sehr verschwommen
wahrgenommen, da das anvisierte Objekt scharfgestellt
wird und nicht das Fadenkreuz. Weiterhin befindet sich
das Nachtsichtgerät zwischen Zielfernrohr und Auge
- der Augenabstand wird viel zu kurz und im ungünstigsten
Fall bekommt man das Nachtsichtgeräte-Okular beim
Rückstoß gegen das Auge.
Unser
Praxisurteil:
Eine absolut unprofessionelle und unbrauchbare
Nachtsichtlösung. Das System erbringt eine
sehr schlechte Bildqualität und setzt den
Anwender einer sehr hohen Verletzungsgefahr aus.
Wir raten hiervon dringend ab. |

Hierbei wird ein Nachtsichtgerät ohne eigenes
Absehen (Fadenkreuz) vorne am Objektiv des Zielfernrohres
befestigt. Hierzu muss die Vergrößerung des
Zielfernrohres auf mindestens 1,5fache Vergrößerung
oder wenn möglich noch kleiner eingestellt werden.
Ansonsten wird der Bildschirm des Nachtsichtgerätes
durch die Zielfernrohrvergrößerung so stark
vergrößert wird, dass nur noch ein sehr grobkörniges
Bildflimmern zu sehen ist. Das weitere Problem liegt
darin, dass beim Vorsetzen des Nachtsichtgerätes
die optischen Achsen von Zielfernrohr und Nachtsichtgerät
meist nicht bzw. nicht reproduzierbar zusammenfallen;
das Nachtsichtgerät “schaut” woanderst
hin als beim Zielfernrohr. Daraus resultieren Trefferabweichungen.
Unser Praxisurteil:
Keine sonderlich gute Bildqualität mit den gängigen
Zielfernrohren möglich, außer man kann sein
Zielfernrohr auf 1fache Vergrößerung einstellen,
was bei den wenigsten jedoch möglich ist. Durch
die Systembedingten Trefferabweichungen im Jagdbereich
kaum einsetzbar. Daher Finger weg von diesem System.

Hierbei wird am Nachtsichtgerät auf die Vorderseite
der Bildverstärkerröhre eine Strickplatte
aus Draht, Metallfolie o.ä. geklebt (bereits hier
entsteht ein verbotener Gegenstand). Mit einer entsprechend
aufwändigen Montage (verbotener Gegenstand)wird
so dass entstandene Zielgeräte befestigt.
Da das Absehen nicht verstellt werden kann, muss hierbei
immer das ganze Gerät beim Einschießen justiert
werden, was einen hohen mechanischen Aufwand an der
Montage bedingt. Durch die feste Anbringung des Absehens
an der Bildverstärkerröhre des Nachtsichtgeräts
muß des komplette Gerät (§ 2 - Anlage
2 WaffG.) im Ausland verbleiben.
Unser Praxisurteil:
Viel zu hoher Montageaufwand was enorme Kosten mit sich
bringt. Weiterhin Verlust der Gerätegarantie durch
Anbringung des Absehen an der Bildverstärkerröhre.
Gerät muß nach dem Umbau komplett in Ausland
verbleiben. Daher ist dieses Gerätesystem nicht
empfehlenswert.

Hierbei wird ein Nachsichtgerät mittels einer
Halterung am Kopf befestigt um mit dem Nachtsichtgerät
durch ein Zielfernrohr zu sehen. Dadurch, daß
das Nachtsichtgerät von der Waffe getrennt ist,
ist dieses System für die Jagd in Deutschland zulässig.
Jedoch geht hier durch das vorgesetzte Zielfernrohr
zu viel Bildinformation verloren, d.h. die Bildqualität
verschlechtert sich durch den hohen Lichtverlust so
erheblich, daß nach vorne kaum mehr als ein grobkörniges
Bildflimmern sichtbar wird.
Ein einigermaßen brauchbarer Einsatz ist nur bei
Viertel- oder Halbmond möglich, da bei Mondschein
genügend Restlicht vorhanden ist. Wer aber bitte
braucht bei Mondlicht ein Nachtsichtgerät? Hier
sieht man noch mit dem Zielfernrohr genügend. Auch
Infrarotstrahler zur zusätzlichen Beleuchtung bringen
hier nur wenig, weil deren vom Ziel reflektierende Strahlung
kaum durch das Zielfernrohr an die Nachtsichtgeräte-Röhre
dringt. Auch wird das Fadenkreuz nur noch sehr verschwommen
wahrgenommen. Weiterhin befindet sich die Nachtsichtbrille
(Länge ca. 12 - 17 cm) zwischen Zielfernrohr und
Auge - der Augenabstand wird viel zu kurz und im ungünstigen
Fall bekommt man das Nachtsichtgeräte-Okular beim
Rückstoß gegen das Auge.
Unser Praxisurteil:
Eine absolut unprofessionelle und unbrauchbare Nachtsichtlösung.
Das System erbringt eine sehr schlechte Bildqualität
und setzt den Nutzer einer sehr hohen Verletzungsgefahr
aus. Auch schwerwiegende Defekte an Zielfernrohr und
Nachtsichtgerät durch einen Zusammenprall beider
Optiken können hier nicht ausgeschlossen werden.
Wir raten von diesem System dringend ab.
|